Was ist eine Loggia? - [SCHÖNER WOHNEN]

2022-10-09 19:14:54 By : Ms. Freda GUO

Bei einer Loggia handelt es sich um eine Art Zimmer im Freien, ein sich nach außen öffnender Gebäudeteil, der weder durch Türen noch durch Fenster vom Außenbereich getrennt ist. Die freie Fläche wird dabei von drei Seiten durch solide Hauswände geschützt. Die vierte Seite nach "außen" wird meist durch Bögen, Säulen oder eine Brüstung abgeschlossen und bietet so einen Blick ins Freie. Eine Loggia kann sowohl im Obergeschoss als vorspringender, überdachter Raum, als auch als eine halboffene Halle als Teil des Erdgeschosses genutzt werden.

Im Deutschen wird für das italienische Wort Loggia, das eng mit dem deutschen Begriff "Loge" verwand ist, gerne mit Freisitz, Laube oder Laubengang übersetzt. Ihren Ursprung hat die Loggia im 17. Jahrhundert bei italienischen Renaissance-Gebäuden, bei denen die Raumerweiterung ins Freie für repräsentative Zwecke genutzt wurde.

Nicht zu verwechseln: Bei einem sogenannten Portikus handelt es sich um eine vorgesetzte, überdachte Terrasse, die häufig Bestandteil des römischen Bauwerks war. Auch ein Balkon auf einem Erker stellt selbst mit Überdachung keine klassische Loggia dar, da der Erker außerhalb des eigentlichen Gebäudegrundrisses liegt.

Gut zu wissen: Anders als beispielsweise ein Balkon, ist die Loggia Teil des Grundrisses eines Gebäudes, kann folglich nicht als Erweiterung oder Anhang des Hauses anerkannt werden. Balkone, Loggien und Terrassen werden bei der Berechnung der Wohnfläche miteinbezogen - umstritten ist jedoch, in welchem Anteil dies geschieht.

Während eine Loggia zum Grundriss eines Gebäudes gehört, stellt ein Balkon eine Art Erweiterung der Wohnfläche dar. Bei ihm handelt es sich zwar um eine verbaute Konstruktion, jedoch muss der Balkon nicht zwangsläufig mit dem Haus errichtet worden sein. Eine Loggia wird von drei schützenden Hausfassaden umgeben - ein Balkon hingegen kann lediglich eine Rückwand, die ihn mit dem dahinterliegenden Gebäude verbindet, und ein umlaufendes Balkongeländer vorweisen. Außerdem hat ein Balkon in der Regel kein Dach, wobei dies bei Mehrfamilienhäuser meist der Boden des darunter beziehungsweise darüberliegenden Balkons darstellt.

Durch ihre besondere Bauweise, dreiseitig geschlossen und in das Gebäude eingeschnitten, ist die Loggia besonders gut vor der Witterung geschützt. Anders als ein Balkon oder eine Terrasse, kann sie folglich auch im Frühling und Herbst für die ersten Stunden im Freien genutzt werden. Für einen kompletten Schutz vor Regen und Sturm ist es möglich, die Loggia auf ihrer offenen Seite zu verglasen, auch wenn es sich dann nicht mehr um den klassischen Entwurf handelt. Wer sich jedoch den Witterungsbedingungen wie der Sonne direkt aussetzen möchte, kann dies besser auf einem Balkon tun.

Dachloggia: Ein besonderer Entwurf stellt die DachlLoggia dar. Bei ihr handelt es sich um eine ins Giebel-Dach geschnittene Dachlücke, die ebenfalls an drei Seiten geschlossen und nach vorne hin geöffnet ist. Die offene Seite ist bei einer Dachloggia mit einem Geländer oder einer Brüstung gesichert. Diese Bauform ist in erster Linie im Süden zu finden und eröffnet in Städten einen atemberaubenden Blick über die Dächer der Stadt. Die Dachloggia wird häufig auch als "negative Gaube" bezeichnet.

Freigang: Bei einem Freigang handelt es sich um eine offene und überdachte Verbindung zwischen zwei Gebäudeteilen. In Italien wurden solche Freigänge häufig mit herrschaftlichen Rund- und Spitzbögen zu repräsentativen Zwecken ausgestattet. Heute finden sich solche freien Bindeglieder meist nur bei öffentlichen Gebäuden. Im Unterschied zur Pergola - eine Terrassenüberdachung ohne Seitenwände - ist der Freigang links und rechts an das bestehende Gebäude angebunden.

Freisitz: Der Freisitz gilt als gängigste Form der Loggia. Er kann in jeder Etage umgesetzt werden und ist lediglich durch eine Tür mit dem Rest des Hauses verbunden.

Theoretisch ist es möglich eine Loggia auch im Nachhinein anbauen zu lassen. Allerdings muss klar sein, dass die Hauseigentümer dafür auf ein Zimmer oder zumindest auf Teile von Zimmern verzichten und massive Umbauarbeiten in Kauf nehmen müssen. Anders als ein Balkon, kann die Loggia nämlich nicht einfach an das Gebäude angebaut werden, sondern muss Teil des Grundrisses sein. Neben der Neuordnung der Räume, gilt es auch die Frage nach der Statik sowie den Möglichkeiten einer Überdachung zu regeln. Da ein Raum nachträglich geschaffen wird, handelt es sich um einen Ausbau des Gebäudes, für den beim zuständigen Bauamt eine Baubewilligung beantragt werden muss.

Kann man einen Balkon nachträglich in eine Loggia verwandeln?

Grundsätzlich kann diese Frage mit Nein beantwortet werden. Besteht jedoch der große Wunsch eine Loggia anzubauen, kann ein vorhandener Balkon Teil der neuen Loggia werden. Dazu muss jedoch Mauerwerk an das bestehende Gebäude angebaut und der Balkon somit eingebettet werden. Im deutschsprachigen Raum wird jedoch eine Balkonverglasung, folglich eine Art schwebender Wintergarten, ebenfalls häufig als Loggia bezeichnet.

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